Unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen

Für Unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen steht in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Stiftung kreuznacher diakonie ein differenziertes Spektrum von Clearingplätzen und Inobhutnahmegruppen bis zu stationären und ambulanten Anschlussmaßnahmen zur Verfügung.

Die langjährige Erfahrung in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen und die kontinuierliche Konzeptions- und Qualitätsentwicklung mit den zuständigen Kostenträgern bestätigt die interkulturelle Ausrichtung unserer modernen Pädagogik.

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Zu unserem Angebot gehören:
Vorläufige Inobhutnahmen

Vorläufige Inobhutnahmen

In unseren interkulturellen Wohngruppen bieten wir vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer/-innen an und schätzen gemeinsam mit dem fallzuständigen Jugendamt folgende zentrale Punkte ein:

Inobhutnahmen

Inobhutnahmen

Die Inobhutnahme ist eine sozialpädagogische Schutzmaßnahme, um Klarheit über den weiteren Verbleib des/der Minderjährigen zu verschaffen.
Alle wichtigen Maßnahmen, die während der regulären Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vorzunehmen sind, sind wie folgt zusammengefasst:

Eine Inobhutnahme endet insbesondere:

Clearing

Clearing

Unter dem Begriff „Clearingverfahren“ sind die verwaltungs- und sorgerechtlichen sowie organisatorischen Abläufe, die unmittelbar nach der Entscheidung über die Inobhutnahme eines/einer unbegleiteten minderjährigen Ausländers/Ausländerin durchgeführt werden, zu verstehen. Ziele des Clearingverfahrens sind der Schutz, die Klärung der Situation und der Perspektiven der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Wir beschäftigen Clearingbeauftragte, die das Clearingverfahren gruppenübergreifen und in enger Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften unserer interkulturellen Wohngruppen und den fallzuständigen Jugendämtern durchführen. Dabei sieht das Clearingverfahren folgende Schwerpunkte:

Wesentlicher Bestandteil des Clearingverfahrens ist die Vorbereitung der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII, bei der der Jugendhilfebedarf und mögliche Anschlussmaßnahmen geprüft werden. Hierzu gehören:

          

Ambulantes Clearing in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende

Ambulantes Clearing in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende

Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende Trier und Hermeskeil sowie in Wohnungen | Familien mit Migrationshintergrund

Unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen, die mit nicht sorge- und erziehungsberechtigten Begleitpersonen in der Aufnahmestelle für Asylbegehrende aufgenommen werden, leben in einem Umfeld aus dem ein sozialpädagogischer Unterstützungsbedarf resultieren kann. Es gilt, diese Mädchen und Jungen zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und Bedarfe frühzeitig zu identifizieren. Ihnen muss der Zugang zu Unterstützungs- und Gesundheitssystemen, Bildung und Betreuung ermöglicht werden.

Insbesondere zielt das Leistungsangebot auf weibliche und männliche Kinder und Jugendliche im Alter von 6-17 Jahren,

Angebote für schwangere minderjährige Ausländerinnen

Angebote für schwangere minderjährige Ausländerinnen

Da wir schon seit vielen Jahren mit unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen arbeiten, bringen wir auch junge Frauen, die aus dem Ausland zu uns kommen, im Falle einer Schwangerschaft gut unter. Wir nutzen unsere Kompetenzen gruppenübergreifend, um ein ausländerrechtliches Clearing zu leisten. Auch nach der Entbindung erhalten junge
Flüchtlingsmütter zusätzlich zur Mutter-Kind-Arbeit Unterstützung im weiteren Verlauf des Asylverfahrens. (Junge) Erwachsene können auf Antrag in einer eigenen Wohnung zusammen mit ihrem Kind ambulant betreut werden, um die bereits erreichten Ziele abzusichern und insbesondere um eine Schul- oder Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen.

Zu den Mutter/Eltern-Kind-Gruppen

Stationäre Anschlussmaßnahmen | Verselbständigung

Stationäre Anschlussmaßnahmen | Verselbständigung

Steht nach Beendigung des Clearingverfahrens fest, ob und in welchem Umfang die unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen einen weiteren Bedarf an Jugendhilfemaßnahmen haben, so sind diese im Anschluss zu gewähren. Hierzu ist das gesamte Leistungsspektrum des SGB VIII je nach individuellem Einzelfall in der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII zu prüfen.

Unsere interkulturellen Wohngruppen bieten stationäre Anschlussmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen an. Diese bilden unterschiedliche Schwerpunkte, sodass für jeden jungen Menschen eine zielführende Hilfemaßnahme angeboten werden kann:

Zu den Wohngruppen

Gastfamilien

Gastfamilien

Mit der Bereitstellung von Gastfamilien sollen flexiblere Angebotsstrukturen geschaffen werden, um differenzierte und zuvorderst für jüngere Kinder geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen.

Dieses Angebot richtet sich an unbegleitete minderjährige Ausöänder/-innen,

Der Alltag der Jugendlichen ist geprägt von der Aufarbeitung traumatisierender Erlebnisse und der Unsicherheit über den Ausgang des Asylverfahrens. Sie sehnen sich nach Sicherheit und Geborgenheit und danach, wieder gemeinsam mit ihrer Familie leben zu können oder selbstständig zu werden. Gastfamilien können auf diese Bedürfnisse eines jungen Menschen individuell eingehen. Sie haben zudem im Rahmen ihrer eigenen sozialen Netzwerke bessere Möglichkeiten den/die Jugendliche/-n in die neue Umgebung zu integrieren und sie/ihn beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen. Falls Sie sich mit Ihrer Familie bei der Integration unbegleiteter minderjähriger Ausländer*innen beteiligen möchten und sich als Gastfamilie bei uns bewerben möchten, können Sie mit Hilfe des Kontaktformulars weitere Informationen anfordern. Wir beraten Sie gerne.

Ambulante Anschlussmaßnahmen

Ambulante Anschlussmaßnahmen

Für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen bestehen folgende Anschlussmaßnahmen nach einem stationären Aufenthalt:

Sozialpädagogische Familienhilfe

Falls eine erfolgreiche Familienzusammenführung möglich war, können Kinder- und Jugendliche in ihren Familien punktuell unterstützt werden.

Weitere Informationen

Betreutes Wohnen

Junge Erwachsene, die in unseren Wohngruppen erfolgreich auf ihre Verselbständigung vorbereitet wurden, können in eine eigene Wohnung ziehen und werden punktuell ambulant - in Form des Betreuten Wohnens- in ihrer Alltagsführung unterstützt. 

Weitere Informationen

Freie Kapazitäten
Ihre Ansprechpartnerin

Verena Schneider-Krockow
Bereichsleitung Stationäre Hilfen zur Erziehung

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Hunsrück/Glan
Hauptstraße 55-59
55758 Niederwörresbach

Tel.: 06785/9779-41

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